Überspannungsschutz

Ein Überspannungsschutz ist spätestens seit Dezember 2018 Pflicht. Dies gilt für nahezu alle Gebäude, die an Stromnetze angeschlossen sind. Das Nachrüsten, ob in Altbau oder auch jüngeren Gebäuden, wird hingegen erst dann zur Pflicht, wenn eine Erweiterung oder Veränderung der bestehenden Anlage stattfindet.

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Bitte beachten Sie: Diese Leistungsbeschreibung ist lediglich eine Kurzübersicht. Der gesamte Umfang des Produktes ergibt sich aus den Hersteller- und gesetzlichen Pflichtangaben.