Überspannungsschutz

Überspannungsschutz Ein Überspannungsschutz ist spätestens seit Dezember 2018 Pflicht. Dies gilt für nahezu alle Gebäude, die an Stromnetze angeschlossen sind. Das Nachrüsten, ob in Altbau oder auch jüngeren Gebäuden, wird hingegen erst dann zur Pflicht, wenn eine Erweiterung oder Veränderung der

Verteilerkästen

Verteilerkästen Bei Wohnungsverteilern mit Vorsicherungen (zb. durch SLS-Schalter) mit 63A und/oder längeren Kabelwegen und/oder mit elektrischer Warmwasserbereitung ein NYM-J 5x16mm2, wenn beide Faktoren gleichzeitig zutreffen ggfl. auch ein NYM-J 5x25mm2 Kabel. Sprechen Sie persönlich mit Ihrem Sanierungsexperten. Bitte beachten Sie: Diese

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